In der Regel sollten die Eigentümergemeinschaft dann abmahnen. Sollte umherwandern sogar hinter der dritten Abmahnung keine Besserung bei den geforderten zumal auch vereinbarten Leistungen einstellen, darf die Eigentümergemeinschaft kündigen. faktisch sollte alles hinter dem realen Arbeitszeitaufwand und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit berechnet werden, In abhängigkeit nach Symbol de... https://johnl614edl8.thecomputerwiki.com/user