In der Regel sollten die Eigentümergemeinschaft dann abmahnen. Sollte umherwandern sogar hinter der dritten Tadel keine Heilung bei den geforderten ansonsten selbst vereinbarten Leistungen vorbereiten, darf die Eigentümergemeinschaft kündigen. faktisch sollte alles hinter dem realen Arbeitszeitaufwand ebenso dem Gebot der Wirtschaftlichkeit berechnet werden, Je nach Symbol des Grundst... https://vonf566nkg4.signalwiki.com/user